Führerscheinklassen

Motorrad Klassen

Klasse A direkt

Beinhaltet A1, M, über 25 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Klasse A

Beinhaltet A1, M ab 18 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 Kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 Kw/kg, die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Klasse A1

Beinhaltet M, ab 16 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer

Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; mit nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11Kw für 16 - 18jährige.
Ab 18 Jahren 125cm³ 11 Kw und schneller als 80km/h.

Klasse M

ab 16 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer

Kleinkrafträder (Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) .

Mofa

Ab 15 Jahre Fahrräder mit Hilfsmotor - mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h - und Hubraum nicht größer als 50 cm³.