Führerscheinklassen
Motorrad Klassen
Klasse A direkt
Beinhaltet A1, M, über 25 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
Klasse A
Beinhaltet A1, M ab 18 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 Kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 Kw/kg, die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Klasse A1
Beinhaltet M, ab 16 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; mit nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11Kw für 16 - 18jährige.
Ab 18 Jahren 125cm³ 11 Kw und schneller als 80km/h.
Klasse M
ab 16 Jahre, keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) .
Mofa
Ab 15 Jahre Fahrräder mit Hilfsmotor - mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h - und Hubraum nicht größer als 50 cm³.
