Führerschein mit 17

Für mehr Mobilität garantiert der Führerschein ab 17 Jahren. Das Begleitete fahren hilft jungen Verkehrsteilnehmern eine bessere Praxis und damit mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewinnen.
Es gibt einige Bedingungen die das Fahren mit 17 Jahren möglich machen.

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30- jährige Begleitperson mitfahren.
  • Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0- Promille- Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschender Mittel: Drogenfrei fahren!
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

Nun wie kommt man zum Führerschein:

Mit  16 1/2 Jahren kann man sich anmelden.
Unterschrift der Erziehungsberechtigten und der Begleitenden Person, Antrag bei der Führerscheinstelle Theorie und praktischer Unterricht.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.

Diese Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland.